Die Gemeinschaftsschule Wangen im Allgäu und die Waldner Unternehmensgruppe haben ihre Bildungspartnerschaft erneuert, um Schülern praxisnahe…

Weiterlesen

Am 11.10.2023 wurden Lernpartner*innen der Jahrgangsstufe 9 auf die Insel Mainau zur Preisverleihung der Mentor-Stiftung eingeladen. Königin Silvia…

Weiterlesen

Herr Rektor Lindner zum Schulstart

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

zunächst wünsche ich Ihnen allen von Herzen ein gesundes und gutes neues Jahr 2022.

Nach hoffentlich schönen und entspannten Weihnachtsferien, werden wir am Montag, 10.01.2022 den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan und es werden alle Angebote der Schule stattfinden können, das freut mich sehr. 

Gleichzeitig müssen wir aber Vorbereitungen treffen, weil das Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante an Dynamik gewinnen wird.

Ab Montag gelten daher folgende Änderungen:

Die Schulleitung bekommt größere Entscheidungsspielräume, sofern der Präsenzunterricht nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann.

Sollte der Schulbetrieb unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht mehr vollständig sichergestellt werden können, kann die Schulleitung für einzelne Klassen / Jahrgangsstufen oder auch für die ganze Schule zu Fernlernunterricht oder Hybridunterricht anordnen. Dies erfolgt immer in Abstimmung mit dem Schulamt und den Elternvertretern!

Bitte bereiten Sie sich vorsorglich auf alle Möglichkeiten vor, s gut es eben geht.

Kontrollieren Sie auch bitte die notwendigen technischen Zugangsvoraussetzungen ( PC / Notebook / Tablet, Kamera, Kopfhörer, Zugangsdaten für MS Teams / DiLer, stabiler Internetzugang …). Wie bereits im letzten Jahr werden wir bei Bedarf ca. 30 Leihgeräte ausgeben können.

Priorität auf einen Präsenzunterricht haben die Abschlussklassen 9 + 10.

Notbetreuung

Soweit der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, werden wir eine Notbetreuung organisieren. Dies gilt für die Klassen 1-4 sowie die Jahrgangsstufen 5-7.

Die Notbetreuung soll den Zeitraum des Schulbetriebs abdecken.
 

Welche Kinder sind Teilnahmeberechtigt?

·         Kinder bei denen die Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,

·         Kinder deren Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind,

·         Kinder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

 

Welche Nachweise sind zu erbringen?

Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers mit der die berufliche Tätigkeit mit Nennung der Zeiträume, sowie die Unabkömmlichkeit nachgewiesen werden.


Testangebot und Testpflicht

In der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien werden alle Schüler*innen mit Schnelltests täglich vor der ersten Stunde getestet.

Ich empfehle Ihnen Ihre Kinder bereits am Sonntag freiwillig zu testen, um am Montag keine unangenehme Überraschung zu erleben.

Kostenfreie Testungen finden an den üblichen Teststationen statt, oder auch ganz bequem zuhause mit eigenen Schnelltests. Wie gesagt ist diese Testung freiwillig, da wir ab Montag alle Kinder in der Schule testen werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Schüler*innen mit einer Auffrischungsimpfung „Booster-Impfung“ oder Genesene die mindestens eine Impfung erhalten haben. 

Heute am 7. Januar findet ein weiteres Treffen der Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler statt. Sollte sich hieraus ein Umsetzungsbedarf für unsere Schulen ergeben, werde ich Sie unverzüglich informieren.

Um die 5. Welle gut zu meistern, werden wir alle Maßnahmen wie Lüften, Maskenpflicht, Hygienemaßnahmen und Testen noch besser und konsequenter umsetzen müssen.

Ich wünsche uns nun einen guten Schulstart am 10. Januar und bedanke mich bei Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit freundlichem Gruß

Jürgen Lindner

(Schulleiter / Gemeinschaftsschule Wangen im Allgäu)